Isocyanate sind hochreaktive organische Verbindungen, welche bei Lacken als Härter-Bestandteil eingetzt werden. Besonders bei Materialien auf Polyurethan-Basis (PU-Lacke), 2K-Lacken, 2K-Grundierungen, 2K-Klebstoffen, 2K-Haftgundierungen ist Vorsicht geboten.
Schützen Sie sich mit Atemschutz von SATA!

Mit der VDI 3456 – 11.2.1 (TRGS 430) ist eine neue Richtlinie erlassen worden, die vorschreibt, dass z. B. auch bei Einsatz von isocyanatehaltigen Lacken – die in praktisch jedem Lackierbetrieb zu finden sind – seit Mai 2018 nur noch Atemschutzgeräte eingesetzt werden dürfen, die umgebungsluftunabhängig sind. Filtermasken und Gebläsemasken erfüllen diese Anforderungen i. d. R. nicht. Diese Richtlinie bindet auch die Berufsgenossenschaft. Für Betriebsinhaber / Betreiber von Lackierbetrieben drohen bei Nichteinhaltung und Schäden erhebliche Ansprüche der Geschädigten.

Weitere Informationen können Sie dem Artikel aus der SATA NEWS 02/2018 entnehmen.

Mit freundlicher Genehmigung durch SATA GmbH & Co. KG, Kornwestheim